Deutschland |
In Deutschland werden die Begriffe soziale Sicherung und soziale Sicherheit synonym verwendet und folgendermaßen definiert: Soziale Sicherung ist ein System von sozialpolitischen Maßnahmen, die im Sozialrecht respektive im Sozialgesetzbuch konkretisiert werden. Dieses System schützt ein Individuum mittels Leistungen der Sozialversicherung, der sozialen Fürsorge, der sozialen Förderung sowie der sozialen Entschädigung vor "existenzgefährdenden Risiken" sowie unzumutbaren Verschlechterungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation. Die Sozialversicherung wird definiert als gesetzliche, beitragsfinanzierte Pflichtversicherung, die Risiken wie Krankheit, Mutterschaft, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit durch Leistungen mindert. Der Begriff soziale Fürsorge beinhaltet dagegen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, nach dem Gebot des Artikels 20 GG die Bundesrepublik zu einem "sozialen" Bundesstaat zu gestalten. Sie leistet somit einen Beitrag zur "Vermeidung bzw. Beseitigung von Armut". Die soziale Fürsorge umfasst im Wesentlichen die Sozialhilfe. Die Sozialförderung zielt auf die Verwirklichung der Chancengleichheit. Sie umschließt außer der Berufs- und Bildungsförderung auch den Familienlastenausgleich, das Wohngeld sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Die soziale Entschädigung umfasst im Wesentlichen die Kriegsopferversorgung oder Impfschäden. |
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Frankreich |
In Frankreich unterscheidet man zwischen den Begriffen protection sociale und sécurité sociale: Protection sociale wird als Kombination von Maßnahmen definiert, durch die soziale Risiken abgemildert und soziale Grundbedürfnisse gesichert werden. Zu diesen Risiken gehören Krankheit, Arbeitsunfall, Alter, Arbeitslosigkeit, Berufskrankheiten sowie Einkommensminderung durch Familie, Mutterschaft, Invalidität oder Tod, die mittels des Regelwerkes des Rechts der Protection sociale garantiert werden.
Die Sécurité sociale stellt den Kern der Protection sociale dar. Sie wird als System verstanden, das die Protection sociale garantiert und durch welches im Falle eines Eintretens sozialer Risiken konkrete Leistungen bewilligt werden. Diese Leistungen werden übernommen von der Assurance-maladie, Assurance-maternité, Assurance-chômage, Régime de solidarité, Assurance-vieillesse, Assurance-accident du travail et maladies professionnelles, Assurance invalidté, Prestation familiales und Aide sociale. |
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Luxemburg |
In Luxemburg stellt der Terminus Protection sociale den Ausgangspunkt der Sozialgesetzgebung dar. Sécurité sociale sowie Assistance sociale sind Bestandteile der Protection sociale. Der Terminus Sécurité sociale steht in engem Zusammenhang mit Risques sociaux, da er die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eindämmung der Konsequenzen sozialer Risiken repräsentiert. In Anlehnung an die Konvention Nr. 201 der internationalen Arbeitsorganisation, die die Risiken Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Mutterschaft, Invalidität und Familie auflistet, konkretisiert die luxemburgische Sozialgesetzgebung Schutzmaßnahmen im Code des Assurances sociales. Demzufolge kann der Terminus Sécurité sociale definiert werden als ein Teilsystem der Protection sociale, das durch bestimmte vom Gesetzgeber festgelegte Maßnahmen vor sozialen Risiken schützt. Zum Zweck des Schutzes sind diese Maßnahmen analog der Risiken, die sie zu mindern suchen, in Assurance maladie-maternité, Fonds pour l'emploi, Assurance pension, Assurance accident, Assurance dépendance sowie Prestations familiales eingeteilt. |
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