Grenzüberschreitender Arbeitsmarkt
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GrenzgängerDefinitionDie EWG-Verordnung 1408/71 definiert Grenzgänger als Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat der EU ausüben und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, in den sie in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehren. Weitere Informationen: BesteuerungSteuerrechtlich werden jedoch nur Arbeitnehmer als Grenzgänger anerkannt, die bis zu 30 km von der französischen bzw. der deutschen Grenze weg wohnen. Für Lothringen gilt dies für das Departement Moselle. Das gesamte Saarland wird steuerrechtlich als Grenzregion anerkannt. Diese Regelung ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland definiert. GrenzgängerströmeDie Region SLLR weist innerhalb der EU mit die stärksten Grenzgängerströme
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